Intertreck

 

Abenteuer Reisen
und Trekkings
mit
Intertreck

 

SITEMAP
ÜBER UNS
 

SÜDAMERIKA

Argentinien
Bolivien
Brasilien
Chile

Ecuador

Galapagos

Patagonien

Peru

 

AFRIKA

Madagaskar

Zambia
 

INDOCHINA

Vietnam mit Waterways
 

ASIEN

China
Bhutan
Himalaya
Indien

Kambodscha

Kirgisien
Ladakh

Laos

Myanmar

Nepal

Tibet

 

Ecuador
Aramacao
Urwald-
Lodge

Ecuador
Yanahurco
Hacienda
am Cotopaxi

Galapagos
Yachten

 
SERVICE
Mitarbeiter
Anforderungen
Ferien-
Ckeckliste und
Ausrüstung
Information
Leistungen

Rabatte

Reisebedingung
Reisegarantie
Über uns

Wegbeschrieb

Reisegarantie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__

Die schönsten Trekkings und Abenteuer
Reisen mit Intertreck, St. Gallen, Schweiz

Trekkings, Expeditionen, Urwald Trekking, Kanu Trekking,
Wüsten Safari, Kamel Treck, Ayurveda Ferien in Kerala


Intertreck / Waterways:
Hinweise und Reisebedingungen 2008

Version 26.11.2007, gemäss Seite 110/111 der Trekking-Broschüre 2008

1. Vertragsparteien
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Reiseveranstalter Intertreck AG St. Gallen und Water Ways AG St. Gallen je rechtlich und finanziell selbständige Firmen sind. Die in der Reise-/Trekkingbroschüre aufgeführten Destinationen wurden auf diese zwei Firmen aufgeteilt. Der Reisevertrag wird zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter abgeschlossen.

2. Flugpreise
Die in der Trekking-Broschüre und in der Ayurveda-Broschüre angegebenen Pauschalpreise enthalten sämtliche Flugpreiserhöhungen bis und mit 26. November 2007.

3. Persönliche Voraussetzungen
Für das Alter der Teilnehmer gibt es weder eine untere noch eine obere Grenze, je nach Reise, z.B. bei Trekkings, sind wir jedoch auf sportliche und unkomplizierte Teilnehmer angewiesen. Ein Training vor einem Trekking ist empfehlenswert. Unsere Abenteuer-, Natur- und Ayurvedareisen sind in der Regel wesentlich leichter als Trekkings. Gelegentliche Mitarbeit beim Aufstellen der Zelte wird bei eini­gen Reisen vorausgesetzt. Ebenso eine Portion Geduld, da die Mentalität der Bewohner in den Ländern, die wir besuchen, nicht der europäischen entspricht.

4. Anmeldung / Zahlung / Rücktrittsbedingungen
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von Fr. 700.– innert 10 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 32 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistungen zu verweigern.

4a. Annullation durch den Kunden
Bis 90 Tage vor Abreise können Sie ohne Annullationsspesen zurücktreten, die Anzahlung wird Ihnen in diesem Fall wieder zurückerstattet. Buchen Sie deshalb frühzeitig, Ihr Platz ist dann sicher reserviert. Für die Kosten wegen Annullation aus zwingenden Gründen (zum Beispiel gesundheitsbedingten, bei der Mobiliar teilweise auch aus berufsbedingten Gründen) sind Sie automatisch nach Beginn der 90-Tage-Frist vor Abreise im Rahmen der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung gedeckt (siehe Versicherungen). Bei Abmeldung später als 90 Tage vor Abreise werden folgende Annullierungsgebühren in Prozenten des Pauschalpreises belastet:

   90 – 61 Tage vor Abreise            15 %
   60 – 38 Tage vor Abreise            35 %
   37 –12 Tage vor Abreise             60 %
   11 Tage bis 72 Std. vor Abreise    80 %
   Weniger als 72 Std., Nichterscheinen 
   oder Abbruch der Reise              100 %
 
Als Zeitpunkt der Annullation gilt das Eintreffen der eingeschriebenen Annullation, unter Angabe der Gründe und gleichzeitiger Rückgabe der Reisedokumente. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4b. Annullation durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter hat das Recht, Reisen in Fällen von Unruhen, höherer Gewalt, Streiks, ungenügender Beteiligung oder Nichterteilen einer Bewilligung einer Regierungsstelle abzusagen. In diesem Fall wird der bereits einbezahlte Betrag für die Reise vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiter gehender Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.

5. Risiko / Versicherungen
Wer reist muss sich bewusst sein, dass Reisen gefährlich sein kann. Zum Beispiel wegen der grossen Höhe über Meer, wegen der Gefahren im Urwald, wegen Krankheitsgefahren in den Rei­segebieten, wegen Gefahren durch die Wit­terung (Stürme, Niederschläge, Wellen) etc. Allgemeine Risiken wie Terroranschläge und Naturkatastrophen wie Taifune, Erdbeben, Meteoriteneinschläge, Diebstahl aus Hotel­zimmern und Vulkanausbrüche seien als Beispiele erwähnt. Der Reiseteilnehmer übernimmt diese Risiken selbst, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Bei unseren Reisen sind keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherungen miteingeschlossen. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Gepäck-, Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen in Übersee gültig sind. Entsprechende Versicherungen können Sie über uns abschliessen. Der Reisende verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen wie Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung (auch für Beschädigung, verspätete Nachsendung etc.) abzuschliessen. Der Abschluss einer Annullations- und Assistance- Versicherung der Mobiliar ist obligatorisch. Diese deckt für eine Prämie von Fr. 99.– für eine Person, respektive Fr. 159.– pro Haushalt folgende Risiken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten, sowie die Kosten für Annullation aus zwingenden Gründen gemäss ihren allgemeinen Bedingungen. Wer uns bei Anmeldung eine gültige eigene, gleichwertige Versicherung nachweist, ist vom Abschluss der sonst obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung entbunden. Wenn der Reisende es unterlässt, eine der oben erwähnten Versicherungen (wie Reisegepäck-,­ Diebstahl-, Unfallversicherung etc.) abzuschliessen, oder wenn er statt der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar keine, oder keine gleichwertige Versicherung vorweist, entbindet er den Reiseveranstalter von der Haftung für Schadenereignisse, insbesondere solche, die durch die Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar gedeckt gewesen wären.

5a. Meldung von Schadenfällen:
Die Versicherungen verlangen, dass Schäden bei ihr – und nicht beim Reiseveranstalter – sofort gemeldet werden. Die Mobiliar-Versicherung begrenzt ihre Leistungen zum Beispiel auf Fr. 500.– pro Schadenfall, wenn die Hilfeleistung nicht über deren Call-Service-Center angefordert worden ist. Das heisst, dass, wenn Sie zum Beispiel selbst einen Rückflug auf Grund von Krankheit kaufen, ohne dies durch das Service-Center der Versicherung bewilligen und organisieren zu lassen, deren Leistung auf
Fr. 500.– (oder noch weniger) beschränkt ist.

5b. Bootsfahrten: Risiken und Sicherheitsmassnahmen
Die Teilnehmer verpflichten sich, auch ohne besondere Aufforderung durch den Kapitän oder den Leiter, Schwimmwesten zu tragen: a) bei unruhigem Wetter und b) beim Übersetzen auf den Beibooten zwischen der Yacht und dem Ufer, c) auf Flussfahrten in kleinen Booten, z. B. bei allen Urwaldflussfahrten, d) bei Fahrten in kleineren Booten auf dem Meer,
e) immer, falls Sie Nichtschwimmer sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass es unmöglich ist, in Schuhen oder Stiefeln zu schwimmen.

5c. Beschädigung und Verlust von Effekten
Der Reiseveranstalter oder die Hotels lehnen die Haftung für Beschädigung und Verlust von Effekten ab. Wir raten Ihnen dringendst, eine spezielle, genügend hohe Reisegepäckversicherung für Ihre Effekten, einschliesslich Photoausrüstung, abzuschliessen. Dies nicht nur für einfachen Diebstahl, sondern eine Versicherung, die Verlust und Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, Koffern und Kleidern miteinschliesst. Die Kamera­ausrüstung muss zudem besonders gegen Schläge und Wasser (auch Salzwasser) geschützt werden. Schutz zum Beispiel durch wasserdichte und stosssichere Behälter. Tipp: Kamera nachts zusammen mit Silica Gel (im Fotogeschäft erhältlich) in einen Plastik-Sack packen. Unsere Reisen führen oft in tropische Naturgebiete, in denen es generell Nagetiere gibt, welche Kleider und andere Effekten anfressen. Hinweis: Eine gewöhnliche Hausratsversicherung deckt Schäden aus Beschädigung und Verlust meistens nicht, wenn überhaupt, deckt sie meistens nur einfachen Diebstahl.

6. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, auch nach unserer Buchungsbestätigung und nach Rechnungsstellung, die in dieser Broschüre angegebenen Preise zu erhöhen und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten:

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)

  • neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen oder Flughafentaxen)

  • staatlich verfügten Preiserhöhungen oder Steuern

  • ausserordentlichen Preiserhöhungen von Leistungsträgern im besuchten Land

  • Wechselkurserhöhungen.

Sollten die Zuschläge für Kleingruppen und die oben genannten Erhöhungen zusammen mehr als 10 % des Pauschalpreises betragen, haben Sie das Recht, innert 6 Tagen nach Versand der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

7. Gruppenreise / Kleingruppen
Die normale Gruppengrösse beträgt 10 bis ­16 Personen. Sollte eine Gruppe die Mindestzahl, in der Regel 10 Personen, nicht erreichen, werden wir Sie drei bis fünf Wochen vor Abreise benachrichtigen. In den meisten Fällen wird dann die Durch­füh­rung nur möglich sein, wenn die Teilnehmer einen Klein­gruppenzuschlag bezahlen. Bei 7 bis 9 Teilnehmern kann der Zuschlag Fr. 200.– bis Fr. 800.– betragen. Für Individual- oder für Agastya Ayurveda Garden-Reisen entfällt dieser Punkt.

8. Programmänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten, einschliesslich der Änderung der im Katalog ausgeschriebenen Airlines. Mit Flugverzögerungen von ein bis zwei Tagen, sowohl in der Schweiz wie auch in allen anderen Ländern, muss – sehr selten – gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedoch manchmal im Rahmen der obligatorischen Versicherung zum Teil oder ganz durch die Versicherung übernommen.
Wir weisen darauf hin, dass Airlines – im Gegensatz zur früheren Praxis – mehr und mehr die Übernahme der Hotelkosten infolge Flugverspätung ablehnen. Das heisst, dass Folgen von Flugverzögerungen wie Mehrkosten oder Ausfall von Programmteilen vom Reiseteilnehmer selbst getragen werden müssen.

9. Mahlzeiten / Getränke / Trinkgelder 
Dort, wo die Mahlzeiten im Preis eingeschlossen sind, sind die Getränke nicht automatisch auch eingeschlossen. Kellner, Zimmerpersonal und Gepäckträger, auch Chauffeure, Fremdenführer etc. erwarten ein Trinkgeld (Tip), das Sie bitte direkt über­reichen wollen. Deshalb sollten Sie zusätzlich Fr. 80.– bis 400.– für Trink­gelder einplanen (freiwillig).

10. Haftung der Luftverkehrsgesellschaften und des Reiseveranstalters 
Der vorliegende Prospekt wird nicht im Namen der darin genannten Luftverkehrsgesellschaften oder anderer Luftverkehrsgesellschaften herausgegeben, deren Dienste im Verlauf der Reise in Anspruch genommen werden. Er verpflichtet diese Luftverkehrsgesellschaften in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Ihre Haftung als Transportführer richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen abgedruckten und den übrigen Bedingungen der Airlines. Bei Flügen innerhalb gewisser Länder lehnen die Fluggesellschaften jede Art von Haftung ab. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Ausfall oder Verspätung der Airlines, bei Unglücksfällen und bei Verlusten oder Beschädigung von Gepäck und Effekten. Für das Einhalten der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen sowie für das rechtzeitige Erscheinen zu den angegebenen Besammlungszeiten ist der Reisende selbst verantwortlich. Selbstverständlich sind wir den Teilnehmern bei der Einholung der Visas behilflich. Auskünfte jeder Art geben wir den Reisenden gerne. Fehlende oder wider­rufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Strassenstrecken und Trekkinggebiete und der daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert. Wird eine Reise durch höhere Gewalt beeinflusst, ist der Veranstalter berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen (z.B. bei Unwetter, Erdbeben, defekten Strassen, Ausfall des Verkehrsmittels, Streik, politischen Spannungen, plötzlichen staatlichen Betretungsverboten oder einschränkenden Massnahmen entgegen der bisherigen Praxis, fehlenden Informationen über unpassierbare Pässe und ähnliches). Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in vielen Fällen (Erbeben sind zum Beispiel ausgenommen) durch die obligatorische Assistance-Versicherung direkt an die Teilnehmer zurückvergütet. Voraussetzung ist eine Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft durch den Geschädigten vor dem Entscheid für Mehrauslagen. Bergbesteigungen, Wanderungen und Bootsfahrten unternimmt jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko. In den Fällen, wo Teilnehmer Besteigungen ohne Intertreck-Leiter durchführen, verzichten sie ausdrücklich auf Haftungsansprüche bei Unfällen und Unregelmässigkeiten gegenüber Intertreck. Es könnte sein, dass wegen schlechtem Wetter Flüge während Tagen nicht durchgeführt werden können. Manchmal besteht die Möglichkeit, einen Helikopter zu chartern, was allerdings einen Mehrpreis für die Reisenden und deren Zustimmung bedingt. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. In berechtigten Fällen kann eine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden, keinesfalls aber wegen Unverträglichkeit oder Unstimmigkeit mit dem Reiseleiter oder auf Grund von Naturereignissen (zum Beispiel Schneefall), anderen höheren Gewalten oder Grounding einer Luftverkehrsgesellschaft. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

11. Beanstandungen / Abhilfe / Rückforderungen
Beanstandungen sind unverzüglich und nicht erst gegen Ende des Aufenthaltes der Reiseleitung, dem lokalen Organisator oder dem Hotel zu melden, damit sich diese um Abhilfe bemühen können. Rückforderungen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Reiseende geltend gemacht werden, danach kann auf Forderungen nicht mehr eingegangen werden.

12. Rabatte für Ärzte und Pflegefachleute
Mehr...

13. Gesundheit / medizinische Betreuung
Bei einigen Trekking-Gruppen ist ein medzinisch ausgebildeter Teilnehmer (Arzt, Pflegefachleute oder Apotheker) dabei, selbstverständlich können wir bei unseren Reisen die Teilnahme einer medizinisch ausgebildeten Person nicht garantieren. Wo notwendig, führen die Gruppen für die am häufigsten vorkommenden gesundheitlichen Störungen einen Medikamentenkoffer mit, dessen Medikamente in den Fällen, wo keine besonders medizinisch ausgebildete Person dabei ist, vom Leiter abgegeben werden. Insbesondere im letzteren Fall nimmt der Reisende Medikamente auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko ein. Obwohl der Medikamentenkoffer auf Grund von Erfahrungen zusammengestellt wird, ist nicht für jede erdenkliche Möglichkeit ein Medikament vorhanden. Bei den Individualreisen sorgen die Teilnehmer selbst für Medikamente und medizinische Versorgung. Tropenkrankheiten wie Malaria, Dengue und Chikungunya sind auf dem Vormarsch. Die Reisenden müssen sich vermehrt gegen Moskitostiche schützen, mit Sprays, Moskitonetzen und Kleidern

14. Einzelzimmer / Doppelzimmer
Sofern nicht anders erwähnt, gelten unsere Preise auf der Basis von Doppelzimmern. Bei fast allen Reisen besteht die Möglichkeit, ein Einzel­zimmer zu buchen. Einzelzimmer sind aber nicht immer garantiert. Die Zusatzkosten für ein Einzelzimmer werden entweder vor der Reise separat verrechnet oder während der Reise vom Leiter eingezogen, sofern effektiv ein Einzelzimmer benützt wird. Alleinbuchende Personen, für die kein Zimmerpartner gefunden werden kann, müssen ebenfalls unter Umständen mit einem Einzelzimmerzuschlag rechnen. Für 2008 bieten wir eine grosszügige Lösung für Alleinreisende an siehe mehr dazu hier .


15. Reiseempfehlungen des EDA
Das EDA hat die undankbare Aufgabe, auf Gefahren in anderen Ländern hinzuweisen und allenfalls von Reisen abzuraten. Wenn zum Beispiel in Ägypten oder in Bali ein Anschlag auf Touristen erfolgte, musste begreiflicherweise das EDA von Reisen an diese Punkte abraten oder auf das erhöhte Risiko hinweisen. Oft erfol­gen solche Empfehlungen auf Grund vergangener Geschehnisse, was dann fast zu einer Boykottierung einer Region führt, obwohl der nächste «Anlass» allenfalls in New York, London oder Madrid stattfinden wird. Dabei wird nach einem Anschlag in Ländern der Dritten Welt eher von einer Reise abgeraten, als wenn ein ähnlicher Anschlag in den USA erfolgt. Auf Grund obiger Unwägbarkeiten halten sich Intertreck und Water Ways nur in begrenztem Ausmass an die Empfehlungen des EDA. Wenn ein Reisender entscheidet, trotz ablehnender Empfehlungen des EDA in eine Region zu reisen, achten wir diesen Entscheid des Reisenden und werden die Reise für ihn oder seine Gruppe organisieren. Der Reiseveranstalter sowie normale Versicherungen können möglicherweise jedoch Haftungen für Regionen, für die das EDA eine Warnung ausgesprochen hat, in einigen Fällen ablehnen. Generell weisen wir aber darauf hin, dass das Reisen wegen Gesundheits-, Kriegs- und Terrorrisiken gefährlicher geworden ist, und, dass der Reisende das Risiko hierfür selbst übernehmen muss, respektive, dass er die entsprechenden Versicherungen abschliessen muss.

16. Rabatte, WettbewerbsGewinn und Gutschriften
Diese Reisebedingungen gelten gegenüber allen Teilnehmern unserer Reisen, ob sie nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen. Es gilt in jedem Fall Schweizer Recht. Die Reisebedingungen gelten für Direktbuchende, Agenten und über Agenten angemeldete Teilnehmer.

17. Geltungsbereich
Diese Reisebedingungen gelten gegenüber allen Teilnehmern unserer Reisen, ob sie nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen. Es gilt in jedem Fall Schweizer Recht. Die Reisebedingungen gelten für Direktbuchende, Agenten und über Agenten angemeldete Teilnehmer.

18. Gerichtsstand ist St. Gallen.

Reisegarantie


 

Home

Reiseziele

Inormation

Reservation

Anforderung

Broschüre bestellen
 

INTERTRECK AG, Haselstrasse 15, CH-9014 St.Gallen, Schweiz
Telefon Schweiz 071 278 64 64, Fax 071 278 71 77
Tel. International 0041 71 278 64 64, Fax International 0041 71 278 71 77

Kontakt