Intertreck / Water Ways:
Hinweise
und Reisebedingungen 2012
Version 30.11.2011,
gemäss Seite 112/113 der Trekking-Broschüre 2012
1. Vertragsparteien
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Reiseveranstalter Intertreck AG St. Gallen und Water Ways AG St. Gallen je rechtlich und finanziell selbständige Firmen sind. Die in der Reise-/Trekkingbroschüre aufgeführten Reisen wurden auf diese zwei Firmen aufgeteilt. Der Reisevertrag wird zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter abgeschlossen.
2. Flugpreise
Die in der Trekking-Broschüre und in der Ayurveda-Broschüre angegebenen Pauschalpreise enthalten sämtliche Flugpreiserhöhungen bis und mit 30. November 2011.
3. Persönliche Voraussetzungen
Für das Alter der Teilnehmer gibt es weder eine untere
noch eine obere Grenze. Je nach Reise, z.B. bei Trekkings, sind wir jedoch auf sportliche und unkomplizierte Teilnehmer angewiesen. Ein Training vor einem Trekking ist empfehlenswert. Unsere Abenteuer-, Natur- und Ayurvedareisen sind in der Regel wesentlich leichter als Trekkings.
Gelegentliche Mitarbeit beim Aufstellen der Zelte wird bei einigen Reisen vorausgesetzt. Ebenso eine Portion
Geduld, da die Mentalität der Bewohner in den Ländern, die wir besuchen, nicht der europäischen entspricht.
4. Anmeldung / Zahlung / Rücktrittsbedingungen
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 25% des Pauschalpreises innert 10 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 32 Tage vor Abreise fällig. Ausnahmen: Bei Zambia und bei Reisen mit Galápagos-Kreuzfahrten ist der Restbetrag 65 Tage vor Abreise fällig.
Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistungen zu verweigern.
4a. Annullation durch den Kunden
Bis 90 Tage vor Abreise können Sie ohne Annullationsspesen zurücktreten, die Anzahlung wird Ihnen in diesem Fall wieder zurückerstattet. Buchen Sie deshalb frühzeitig, Ihr Platz ist dann sicher reserviert.
Für die Kosten wegen Annullation aus zwingenden Gründen (zum Beispiel gesundheitsbedingten, bei der Mobiliar teilweise auch aus berufsbedingten Gründen) sind Sie automatisch nach Beginn der 90-Tage-Frist vor Abreise im Rahmen der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung gedeckt (siehe Versicherungen).
Bei Abmeldung später als 90 Tage vor Abreise werden folgende Annullierungsgebühren in Prozenten des Pauschalpreises belastet:
90 – 61 Tage vor Abreise 30 %
60 – 38 Tage vor Abreise 60 %
37 – 31 Tage vor Abreise 80 %
30 Tage bis Abreise, Nichterscheinen
oder Abbruch der Reise 100 %
Ausnahme Reisen nach Zambia:
90 – 61 Tage vor Abreise 60 %
60 Tage bis Abreise, Nichterscheinen
oder Abbruch der Reise 100 %
Als Zeitpunkt der Annullation gilt das Eintreffen der eingeschriebenen Annullation, unter Angabe der Gründe und gleichzeitiger Rückgabe der Reisedokumente. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
4b. Annullation durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter hat das Recht, Reisen in Fällen von Unruhen, höherer Gewalt, Streiks, ungenügender Beteiligung oder Nichterteilen einer Bewilligung einer Regierungsstelle abzusagen. In diesem Fall wird der bereits einbezahlte Betrag für die Reise vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiter gehender Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.
5. Risiko / Versicherungen
Wer reist, muss sich bewusst sein, dass Reisen gefährlich sein kann. Zum Beispiel wegen der grossen Höhe über Meer, wegen der Gefahren im Urwald, wegen herunterfallender Äste und Nüsse, wegen Krankheitsgefahren in den Reisegebieten (z.B. Malaria, Dengue, Bilharziose, Chikungunya), wegen Gefahren durch die Witterung (Stürme, Niederschläge, Wellen) etc. Allgemeine Risiken wie Terroranschläge und Naturkatastrophen wie Taifune, Erdbeben, Meteoriteneinschläge, Diebstahl aus Hotelzimmern, Verkehrsunfälle und Vulkanausbrüche seien als Beispiele erwähnt. Der Reiseteilnehmer übernimmt diese Risiken selbst, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Bei unseren Reisen sind keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherungen miteingeschlossen. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Gepäck-, Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen in Übersee gültig sind. Entsprechende Versicherungen können Sie über uns abschliessen.
Der Reisende verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen wie Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung (auch für Beschädigung, verspätete Nachsendung etc.) abzuschliessen.
Der Abschluss einer Annullations- und Assistance
Versicherung der Mobiliar ist obligatorisch. Diese deckt für eine Prämie von Fr. 99.– für eine Person, respektive Fr. 159.– pro Haushalt folgende Risiken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für Annullation aus zwingenden Gründen, gemäss ihren allgemeinen Bedingungen.
Wer uns bei Anmeldung eine gültige eigene, gleichwertige Versicherung nachweist, ist vom Abschluss der sonst obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung entbunden. Wenn der Reisende es unterlässt, eine der oben erwähnten Versicherungen (wie Reisegepäck-,Diebstahl-, Unfallversicherung etc.) abzuschliessen, oder wenn er statt der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar keine oder keine gleichwertige Versicherung vorweist, entbindet er den Reiseveranstalter von der Haftung für Schadenereignisse, insbesondere auch solche, die durch die Annullations- und Assistance-Versicherung der Mobiliar gedeckt gewesen wären.
5a. Meldung von Schadenfällen
Die Versicherungen verlangen, dass Schäden bei ihr – und nicht beim Reiseveranstalter – sofort gemeldet werden. Die Mobiliar-Versicherung begrenzt zum Beispiel ihre Leistungen z.B. auf Fr. 500.– pro Schadenfall, wenn die Hilfeleistung nicht über deren Call-Service-Center angefordert worden ist. Das heisst, dass, wenn Sie zum Beispiel selbst einen Rückflug auf Grund von Krankheit kaufen, ohne dies durch das Service-Center der Versicherung bewilligen und organisieren zu lassen, deren Leistung auf Fr. 500.– (oder noch weniger) beschränkt ist.
5b. Bootsfahrten: Risiken und Sicherheitsmassnahmen
Die Teilnehmer verpflichten sich, auch ohne besondere Aufforderung durch den Kapitän oder den Leiter, Schwimmwesten zu tragen:
a) bei unruhigem Wetter und b) beim Übersetzen auf den Beibooten zwischen der Yacht und dem Ufer, c) auf Flussfahrten in kleinen Booten, z.B. bei allen Urwaldflussfahrten, d) bei Fahrten in kleineren Booten auf dem Meer, e) bei Fahrten in grossen Booten auf dem Meer vergewissern sich die Teilnehmer, dass Rettungswesten in Greifnähe sind, f) immer, falls Sie Nichtschwimmer sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass es unmöglich ist, in Schuhen oder Stiefeln zu schwimmen.
5c. Beschädigung und Verlust von Effekten
Der Reiseveranstalter oder die Hotels lehnen die Haftung für Beschädigung und Verlust von Effekten ab. Wir raten Ihnen dringendst, eine spezielle, genügend hohe Reisegepäckversicherung für Ihre Effekten, einschliesslich Fotoausrüstung, abzuschliessen. Dies nicht nur für einfachen Diebstahl, sondern eine Versicherung, die Verlust und Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, Koffer und Kleider miteinschliesst.
Die Kameraausrüstung muss gegen Schläge und Wasser (auch Salzwasser) geschützt werden, z.B. durch Wasser- und stosssichere Behälter. Tipp: Kamera nachts zusammen mit Silica Gel in einen Plastik-Sack packen. Unsere Reisen führen oft in tropische Naturgebiete, in denen es generell Nagetiere gibt, welche Kleider und andere Effekten anfressen. Hinweis: Eine gewöhnliche Hausratsversicherung deckt Schäden aus Beschädigung und Verlust meistens nicht, wenn überhaupt, deckt sie meistens nur einfachen Diebstahl.
6. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, auch nach unserer Buchungsbestätigung und nach Rechnungsstellung, die in dieser Broschüre angegebenen Preise zu erhöhen und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen
(z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen oder Steuern
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Leistungsträgern im besuchten Land
– Wechselkurserhöhungen.
Falls wir die Preise aus den oben erwähnten Gründen
ändern müssen, wird Ihnen diese Preiserhöhung 3 bis 6 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Sollten die Zuschläge für Kleingruppe und die oben genannten Erhöhungen zusammen mehr als 12 % des Pauschalpreises betragen, haben Sie das Recht, innert 6 Tagen nach Versand der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
7. Gruppenreise / Kleingruppen
Die normale Gruppengrösse beträgt 11 bis 16 Personen. Sollte eine Gruppe die Mindestzahl, in der
Regel 11 Personen, nicht erreichen, werden wir Sie 3 bis 6 Wochen vor Abreise benachrichtigen. In den meisten Fällen wird dann die Durchführung nur möglich sein, wenn die Teilnehmer einen Kleingruppenzuschlag bezahlen. Bei 7 bis 10 Teilnehmern wird der Zuschlag ca. Fr. 500.– bis ca. Fr. 850.– betragen. Für Individual- oder für Agastya Ayurveda-Reisen entfällt dieser Punkt.
8. Programmänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten, einschliesslich Änderung der im Katalog ausgeschriebenen Airlines. Mit Flugverzögerungen von ein bis zwei Tagen, sowohl in der Schweiz wie auch in allen anderen Ländern, muss – sehr selten – gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedoch manchmal, im Rahmen der obligatorischen Versicherung, zum Teil oder ganz durch die Versicherung übernommen.
Wir weisen darauf hin, dass Airlines die Übernahme der Hotelkosten infolge Flugverspätung mehr und mehr ablehnen. Das heisst, dass Folgen von Flugverzögerungen, wie Mehrkosten oder Ausfall von Programmteilen, vom Reiseteilnehmer selbst getragen werden müssen.
9. Mahlzeiten / Getränke / Trinkgelder
Dort, wo die Mahlzeiten im Preis eingeschlossen sind, sind die Getränke nicht automatisch auch eingeschlossen. Kellner, Zimmerpersonal und Gepäckträger, auch
Chauffeure, Fremdenführer etc. erwarten ein Trinkgeld (Tip), das Sie bitte direkt überreichen wollen. Deshalb sollten Sie zusätzlich Fr. 150.– bis 400.– für Trinkgelder einplanen (freiwillig).
10. Haftung der Airlines und des Reiseveranstalters
Der vorliegende Katalog wird nicht im Namen der darin genannten Airlines oder anderer Airlines herausgegeben, deren Dienste im Verlauf der Reise in Anspruch genommen werden. Er verpflichtet diese Airlines in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Ihre Haftung als Transportführer richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen abgedruckten und den im Internet publizierten Bedingungen der Airlines. Bei Flügen innerhalb gewisser Länder lehnen die Fluggesellschaften jede Art von Haftung ab. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Ausfall oder Verspätung der Airlines, bei Unglücksfällen und bei Verlusten, Beschädigung und verspäteter Auslieferung von Gepäck und Effekten.
Für das Einhalten der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen sowie für das rechtzeitige Erscheinen ist der Reisende selbst verantwortlich. Selbstverständlich sind wir den Teilnehmern bei der Einholung der Visa behilflich. Fehlende oder widerrufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Strassenstrecken und Trekkinggebiete und die daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert.
Wird eine Reise durch höhere Gewalt beeinflusst, ist der Veranstalter berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen (z.B. bei Unwetter, Erdbeben, defekten Strassen, Ausfall des Verkehrsmittels, Streik, politischen Spannungen, plötzlichen staatlichen Betretungsverboten oder einschränkenden Massnahmen entgegen der bisherigen Praxis, fehlenden Informationen über unpassierbare Pässe und Ähnliches). Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in vielen Fällen (Erdbeben sind zum Beispiel ausgenommen) durch die obligatorische Assistance-Versicherung direkt an die Teilnehmer zurückvergütet. Voraussetzung ist eine Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft durch den Geschädigten vor dem Entscheid für Mehrauslagen.
Bergbesteigungen, Wanderungen, Bootsfahrten sowie Fahrten mit jeglicher Art Fortbewegungsmittel inkl. Taxis unternimmt jeder Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko. In den Fällen, wo Teilnehmer Besteigungen ohne Intertreck-Leiter durchführen, verzichten sie ausdrücklich auf Haftungsansprüche bei Unfällen und Unregelmässigkeiten gegenüber Intertreck. Es könnte sein, dass wegen schlechtem Wetter Flüge während Tagen nicht durchgeführt werden können. Manchmal besteht die Möglichkeit, einen Helikopter zu chartern, was allerdings einen Mehrpreis für die Reisenden und deren Zustimmung bedingt.
In jedem Fall ist die Haftung auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt. In berechtigten Fällen kann eine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden, keinesfalls aber wegen Unverträglichkeit oder Unstimmigkeit mit dem Reiseleiter oder auf Grund von Naturereignissen (zum Beispiel Schneefall), anderen höheren Gewalten oder Grounding einer Luftverkehrsgesellschaft. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
11. Beanstandungen / Abhilfe / Rückforderungen
Beanstandungen sind unverzüglich und nicht erst gegen Ende des Aufenthaltes der Reiseleitung,
dem lokalen Organisator oder dem Hotel zu melden,
damit sich diese um Abhilfe bemühen können. Rückforderungen müssen spätestens innerhalb
8 Tagen nach Reiseende geltend gemacht werden, danach kann auf Forderungen nicht mehr eingegangen werden.
12. Rabatte für Ärzte und Pflegefachleute
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13. Gesundheit / medizinische Betreuung
Bei einigen Trekking-Gruppen ist ein medizinisch
ausgebildeter Teilnehmer (Arzt, Pflegefachperson oder Apotheker) dabei, selbstverständlich können wir bei unseren Reisen die Teilnahme einer medizinisch ausgebildeten Person nicht garantieren. Auf echten Trekkings führen die Gruppen für die am häufigsten vorkommenden gesundheitlichen Störungen einen Medikamentenkoffer mit, dessen Medikamente in den Fällen, wo keine besonders medizinisch ausgebildete Person dabei ist, vom Leiter abgegeben werden. Insbesondere im letzteren Fall nimmt der Reisende Medikamente auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko ein. Obwohl der Medikamentenkoffer auf Grund von Erfahrungen zusammengestellt wird, ist nicht für jede erdenkliche Möglichkeit ein Medikament vorhanden.
Bei den Individualreisen sorgen die Teilnehmer selbst für Medikamente und medizinische Versorgung.
Tropenkrankheiten wie Malaria, Dengue und Chikungunya sind auf dem Vormarsch. Die Reisenden müssen sich vermehrt gegen Moskitostiche schützen, mit Sprays, Kleidern und Moskitonetzen.
14. Einzelzimmer / Doppelzimmer
Sofern nicht anders erwähnt, sind unsere Preise auf der Basis Doppelzimmer berechnet. Bei fast allen Reisen besteht die Möglichkeit, ein Einzelzimmer zu buchen. Einzelzimmer sind aber nicht immer garantiert. Die Zusatzkosten für ein Einzelzimmer werden entweder vor der Reise separat verrechnet oder während der Reise vom Leiter eingezogen, sofern effektiv ein Einzelzimmer benützt wird.
Alleinbuchende Personen, für die kein Zimmerpartner gefunden werden kann, müssen ebenfalls unter Umständen mit einem Einzelzimmerzuschlag
rechnen. Für 2012 bieten wir eine grosszügige Lösung für Alleinreisende an.
15. Reiseempfehlungen des EDA
Das EDA hat die undankbare Aufgabe, auf Gefahren in anderen Ländern hinzuweisen und allenfalls
von Reisen abzuraten. Wenn zum Beispiel in Ägypten, Pakistan oder Bali ein Anschlag auf Touristen erfolgte, musste begreiflicherweise das EDA von Reisen in diese Regionen abraten oder auf das erhöhte Risiko hinweisen. Oft erfolgen solche Empfehlungen auf Grund vergangener Geschehnisse, was dann fast zu einer Boykottierung einer Region führt, obwohl der nächste «Anlass» normalerweise woanders, zum Beispiel in New York, London oder Madrid stattfinden wird. Dabei wird nach einem Anschlag in Ländern der Dritten Welt das EDA eher von einer Reise abraten, als wenn ein ähnlicher Anschlag in den USA erfolgt. Auf Grund obiger Unwägbarkeiten halten sich Intertreck und Water Ways nur in begrenztem Ausmass an die Empfehlungen des EDA. Wenn ein Reisender entscheidet, trotz bekannter Terrorgefahr oder trotz ablehnender Empfehlungen des EDA eine Reise in eine Region mit erhöhtem Risiko zu buchen, achten wir diesen Entscheid und werden die Reise für ihn oder seine Gruppe organisieren. Der Reiseveranstalter sowie normale Versicherungen können jedoch Haftungen für Regionen, für die das EDA eine Warnung ausgesprochen hat, in einigen Fällen ablehnen. Generell weisen wir aber darauf hin, dass das Reisen wegen Gesundheits-, Kriegs- und Terrorrisiken gefährlicher geworden ist, und, dass der Reisende das Risiko hierfür selbst übernehmen muss, respektive, dass er die entsprechenden Versicherungen abschliessen muss.
16. Rabatte, Wettbewerbs-Gewinn und Gutschriften
Rabatte, Sonderpreis, Freundschafts-Rabatt, Wettbewerbs-Gewinn und Gutschriften können nicht kumuliert werden.
17. Geltungsbereich
Diese Reisebedingungen gelten gegenüber allen Teilnehmern unserer Reisen, ob sie nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen. Es gilt in jedem Fall Schweizer Recht. Die Reisebedingungen gelten für Direktbuchende, Agenten und über Agenten angemeldete Teilnehmer.
18. Gerichtsstand ist St. Gallen.

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